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Unterstützte Beschäftigung
Ziel der „Unterstützten Beschäftigung“ ist es, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu erhalten. Konkret richtet sich dieses Angebot an Schulabgänger/-innen aus Förderschulen, aber auch an Erwachsene, bei denen sich erst im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinderung eingestellt hat.
Das Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ basiert auf dem Grundsatz ‚Erst platzieren, dann qualifizieren’: Die Qualifikation erfolgt direkt am Arbeitsplatz durch die individuelle Unterstützung eines Qualifizierungsanleiters. Wesentlicher Inhalt der betrieblichen Qualifizierung ist neben der Einarbeitung am Arbeitsplatz das Vermitteln von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Die Förderung umfasst eine bis zu zwei Jahre dauernde individuelle betriebliche Qualifizierung. Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit die nachhaltige Integration des behinderten Menschen.
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