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Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM – Was ist das?
Betriebliches Eingliederungsmanagement – kurz BEM – hat zum Ziel, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Alle Arbeitgeber in Deutschland sind seitdem nach SGB IX § 84 gesetzlich aufgefordert, für Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
BEM lohnt sich
Wenn gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen im Betrieb wieder adäquat eingesetzt werden können, profitieren davon nicht nur die Arbeitnehmer. BEM rechnet sich auch für den Arbeitgeber. Es verringert Ausfallzeiten sowie Kosten der Entgeltfortzahlung, verbessert Arbeitsabläufe durch schnellere Rückkehr der Arbeitnehmer in den Betrieb. Es sichert damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
BEM fördert aber auch die Motivation und Zufriedenheit bei den Mitarbeitern und entwickelt ein vertrauensvolles Klima. Der Betrieb "kümmert sich". Nach außen präsentiert sich das Unternehmen zudem als fairer und weitblickender Arbeitgeber gegenüber der Belegschaft.
Wie wird BEM umgesetzt?
Für ein erfolgreiches Eingliederungsmanagement sind Kenntnisse über die verschiedenen Rehabilitationsmaßnahmen, den Zugang von Leistungen, Grundkenntnisse im Arbeits- und Schwerbehindertenrecht und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Anforderungen an den Betrieb notwendig. Außerdem muss die Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Mitarbeiters erfolgen.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen verfügen oftmals nicht über die nötigen Ressourcen. In dem Falle übernimmt das Berufsförderungswerk Köln die Steuerung und Moderation dieses Prozesses.
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