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Häufig gestellte Fragen:

Wer hat Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation?
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder drohender Behinderung Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, stehen Ihnen auf der Basis des gesetzlichen Anspruchs, der im SGB IX formuliert ist, verschiedene Wege zur ‚Teilhabe am Arbeitsleben’ (so lautet der offizielle Ausdruck) offen. Zur Klärung dieser Frage nehmen Sie Kontakt zu einem Sozialversicherungsträger auf:

Sie leiten Ihren Antrag zur ‚Teilhabe am Arbeitsleben’ an die zuständige Behörde weiter.

Wer übernimmt die Kosten für eine berufliche Rehabilitation?
Die Sozialversicherungsträger (s. o.) prüfen Ihren Anspruch auf berufliche Rehabilitation und übernehmen dann die Kosten.

Welcher Beruf ist der Richtige?
Unsere Angebote im Rahmen der Beruflichen Orientierung bieten verschiedene Module, mit denen eine individuelle Feststellung Ihrer Fähigkeiten möglich ist. So finden wir heraus, welcher Beruf für Sie der Richtige ist, damit Sie wieder dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. 

Wie kann man den Anforderungen des Lernens nach einer lange zurückliegenden Schulzeit gerecht werden?
In Reha-Vorbereitungslehrgängen bereiten Sie sich gezielt auf die anschließende Qualifizierung vor. Sie "lernen wieder zu lernen" und frischen in verschiedenen Bereichen Grundkenntnisse auf.

Wie sieht der praktische Bezug der Qualifizierung aus?
Betriebspraktika sind Bestandteil jeder Qualifizierung. Viele Teilnehmer finden über diese Praktika bereits ihren zukünftigen Arbeitgeber. Darüber hinaus sind praktische Einheiten (Präsentationen, Gruppen-/Projektarbeiten etc.) und theoretische Ausbildung eng miteinander vernetzt.

Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz?
Während der gesamten Qualifizierung führt das Bfw-Vermittlungsteam regelmäßige Bewerbungstrainings durch und gibt strukturierte Unterstützung für den Bewerbungsprozess. Über eine Internetplattform informieren wir Sie über passende Stellenangebote. 

Kann man während der Qualifizierung auch im Berufsförderungswerk wohnen?
Das Berufsförderungswerk verfügt über Unterbringungsmöglichkeiten, in denen die Teilnehmer während der Qualifizierung wohnen können. Dieses Angebot gilt ebenso für Alleinerziehende mit Kind.

Wo gibt es weitergehende Informationen?
Sie sind herzlich zu einer Infoveranstaltung des Berufsförderungswerks Köln eingeladen. Die Termine und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier. Weiterführendes Informationsmaterial können Sie hier herunterladen oder hier bestellen.

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