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Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM – Was ist das?
Betriebliches Eingliederungsmanagement – kurz BEM - hat zum Ziel, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Alle Arbeitgeber in Deutschland sind seitdem nach SGB IX § 84 gesetzlich aufgefordert, Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
BEM lohnt sich
Wenn gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen im Betrieb wieder adäquat eingesetzt werden können, profitieren davon nicht nur die Arbeitgeber durch verringerte Ausfallzeiten, Minimierung der Entgeltfortzahlung oder verbesserte Arbeitsabläufe durch schnellere Rückkehr der Arbeitnehmer in den Betrieb.
Dem Arbeitnehmer hilft es, negative berufliche Konsequenzen seiner gesundheitlichen Belastung auszuschließen bzw. zu minimieren. Das könnte im schlimmsten Fall der Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. BEM fördert einen vertrauensvollen, auf Langfristigkeit ausgerichteten Umgang miteinander.
Wie wird BEM umgesetzt?
Für ein erfolgreiches Eingliederungsmanagement sind Kenntnisse über die verschiedenen Rehabilitationsmaßnahmen, den Zugang von Leistungen, Grundkenntnisse im Arbeits- und Schwerbehindertenrecht und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Anforderungen an den Betrieb notwendig. Außerdem muss die Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Mitarbeiters erfolgen.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen verfügen oftmals nicht über die nötigen Ressourcen. In dem Falle übernimmt das Berufsförderungswerk Köln die Steuerung und Moderation dieses Prozesses.
Sie haben noch Fragen? Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Workshop zur BEM-Einführung
Das Berufsförderungswerk Köln bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, konzentriert, zeitsparend und mit unserer professionellen Unterstützung erste wesentliche Schritte zur Implementierung des BEM festzulegen. Alle Infos zum halbtägigen Workshop erhalten Sie hier.
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Ute Jackwitz-Krumme
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