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Testament

Nahaufnahme eines grünen Blattes

Das Testament
Durch ein Testament legen Sie selber fest, wer Ihren Nachlass erben soll – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.

So können Sie auch die Stiftung einfach helfen der Diakonie Michaelshoven bedenken.

Die gesetzliche Erbfolge
Wenn Sie kein Testament machen, bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Reihenfolge der Erbberechtigten. Ihre Verwandten erben den Nachlass in einer festgelegten Ordnung:

Neben den Eheleuten erben zuerst die Angehörigen, die am nächsten verwandt sind: die eigenen Kinder, dann die Enkel. Andere Verwandte erben nur dann, wenn kein Angehöriger der jeweils höheren Ordnung mehr lebt. So erben Geschwister beispielsweise nur, wenn keine eigenen Kinder leben.

Wenn Sie weder Ehegatte noch Verwandte haben, erbt der Staat Ihr gesamtes Vermögen.

Warum ist ein Testament sinnvoll?
Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie ein Testament machen. Das gilt auch für den Fall, dass Ihnen weitere Personen am Herzen liegen oder Sie eine gemeinnützige Organisation unterstützen möchten.

Der Pflichtteil
Auch wenn Sie mithilfe eines Testaments über Ihr Vermögen bestimmen, haben Ihre nächsten Angehörigen immer Anspruch auf einen Pflichtteil.


Sie möchten mehr wissen zum Thema Testament?
Hier können Sie die Erbschaftsbroschüre der Diakonie Michaelshoven herunterladen.

Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an, wir freuen uns.

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