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Zentrale Ansprechpartnerin:
Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH
Corinna Schmidt
50999 Köln
Tel.: 0221 3599-8417
E-Mail an Corinna Schmidt schreiben
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Freiwilliges Engagement
Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst & Ehrenamt … viele Begriffe, die im eigentlichen Sinne dieselbe Motivation widerspiegeln: „Freiwilliges Engagement“!
Freiwilliges Engagement ist ….
- Menschen eine Freude bereiten
- Sich sozial engagieren und für andere einsetzen
- Neue Fähigkeiten an sich entdecken und erweitern
- Interessante Menschen kennenlernen
- Erste Berufserfahrungen sammeln und beruflich orientieren …
und zwischen vielen interessanten Handlungsfeldern und Tätigkeiten wählen zu können.
Ehrenamt
Als ehrenamtlicher Mitarbeiter unterstützen Sie unser Betreuungsteam und gestalten durch Ihr Engagement den Lebensalltag aktiv mit den Bewohnern. Sowohl unsere Bewohner als auch das Betreuungsteam freuen sich jederzeit über Ihre ehrenamtliche Mitarbeit!
Das Ehrenamt ist eine unverzichtbare Stütze und Ergänzung zur professionellen Pflege. Unsere ehrenamtlichen Helfer machen das Leben unserer Bewohner schöner und lebenswerter, denn viele Freizeitangebote wären ohne ihr Engagement nur eingeschränkt möglich.
Nähere Informationen zum Thema Ehrenamt erhalten Sie bei der Stiftung einfach helfen der Diakonie Michaelshoven oder in unserem Flyer zum Ehrenamt bei der Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH.
Freiwilliges Soziales Jahr
Der Freiwilligendienst soll ein Bildungsjahr im weitesten Sinne sein, in dem soziales Lernen ebenso wie beruflich verwendbare Qualifikationen vermittelt werden. Er wird in der Regel in sozialen Einrichtungen geleistet und erstreckt sich über 12 Monate.
Nach 6 Monaten wird er als Freiwilligendienst anerkannt. Man kann um maximal 6 Monate verlängern. Er hat einen jugendpolitischen Anspruch als Bildungs- und Orientierungsjahr für die Freiwilligen, er richtet sich insbesondere an den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen aus.
Grundlage für das FSJ ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 01.06.2008. Grundlage für den BFD ist das BFD-Gesetz.
Bundesfreiwilligendienst (BFD 27 plus)
Den Bundesfreiwilligendienst können im Gegensatz zum Freiwilligen Sozialen Jahr auch Menschen beginnen, die älter als 27 Jahre sind. Im Großen und Ganzen sind die Strukturen jedoch ähnlich wie im FSJ.
Der Bundesfreiwilligendienst ist jedoch auch mit reduzierter Stundenzahl möglich (Minimum 20,1 Stunden). Es sind auch Bildungsangebote vorgesehen. Wie diese genau aussehen werden, wird hier in Kürze veröffentlicht.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst?
Im Prinzip gibt es in Trägerschaft der Diakonie RWL kaum Unterschiede zwischen dem FSJ und dem BFD. Ihr seid im Großen und Ganzen in den gleichen Tätigkeitsbereichen eingesetzt, bekommt die gleiche pädagogische Begleitung und auch das gleiche Taschengeld. Außerdem dürfen die Leute im BFD auch älter sein als 27 Jahre. Ihr werdet den Unterschied kaum merken. - Wer kann alles ein FSJ/BFD machen?
Alle Menschen, die zwischen 16 und 27 Jahren alt sind, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, und Spaß und Interesse daran haben, sich ein Jahr lang freiwillig im sozialen Bereich zu engagieren, unabhängig vom Schulabschluss, von der Herkunft und der Religion.
BFD können auch Menschen absolvieren, die über 27 Jahre alt sind. - Weitere Fragen?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wie helfen Ihnen gerne weiter!

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