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Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die neue Eingliederungshilfe bis 2020 – eine erste Einschätzung
Mit dem Bundesteilhabegesetz ist zum 1.1.2017 ein komplexes Gesetzeswerk in Kraft getreten, welches einen großen Veränderungsprozess in der Eingliederungshilfe in Gang gesetzt hat und bis 2023 stufenweise in Kraft tritt. Es regelt die Leistungen und Verfahren der Eingliederungshilfe neu und hat in den kommenden Jahren eine Systemumstellung für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie zur Folge.
Mehrere Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen haben unter der Federführung von Ute Herbst, Geschäftsbereichsleiterin dia.Leben, hierzu eine erste Einschätzung verfasst, in der unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie bewerten wir als Diakonie Michaelshoven dieses Gesetz?
- Was bedeutet das BTHG für uns konkret in der Umsetzung?
- Welche Punkte bewerten wir als besonders positiv und welche als eher kritisch?
Den Text der Kolleginnen und Kollegen finden Sie hier:
www.diakonie-michaelshoven.de/bundesteilhabegesetz