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Fortbildung "Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtsfragen des BEM"
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtsfragen des BEM
Die Arbeitsanforderungen an Mitarbeitende steigen und somit wächst das Risiko gesundheitlicher Probleme.
Hier ist der Arbeitgeber zunehmend gefragt, die Arbeitskraft seiner Mitarbeitenden zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM ) ist ein Lösungsansatz.
Sind Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig, können seitens des Unternehmens Leistungen oder Hilfen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements angeboten werden, die den Mitarbeitenden dabei unterstützen, seine gesundheitlichen Probleme zu überwinden und frühzeitig wieder in den Arbeitsalltag einzutreten.
Als gesetzliche Vorgabe ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement im § 167 SGB IX verankert.
Lernergebnisse und Kompetenzen
▪ Sie kennen die jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und
der Landesarbeitsgerichte unter Berücksichtigung des Kirchenrechts.
▪ Sie haben im Praxisaustausch Hürden im BEM Verfahren kennengelernt.
▪ Sie lernen Handlungsoptionen bei Langzeiterkrankung kennen.
Details
Dozent:in
Yannick Günther, Seminarmanagement beim LVR-Inklusionsamt, Referent im Schwerbehindertenrecht ( BEM ).
ID
1031
Zielgruppe/n
Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen, Mitarbeitende der Diakonie Michaelshoven.
Termin
24.10.2024
9-13 Uhr
Veranstaltungsort
Zentrale Diakonie Michaelshoven, Raum Köln,
Pfarrer-te Reh-Str. 1, 50999 Köln
Teilnehmerzahl
16
Kosten
Externe Teilnehmende: 30,00 €
Kontakt und Anmeldung
Stefan Baurichter
Tel. 0221 9956-1112
akademie@diakonie-michaelshoven.de