Fortbildung "Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtsfragen des BEM"

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtsfragen des BEM

Die Arbeitsanforderungen an Mitarbeitende steigen und somit wächst das Risiko gesundheitlicher Probleme.

Hier ist der Arbeitgeber zunehmend gefragt, die Arbeitskraft seiner Mitarbeitenden zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM ) ist ein Lösungsansatz.

Sind Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig, können seitens des Unternehmens Leistungen oder Hilfen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements angeboten werden, die den Mitarbeitenden dabei unterstützen, seine gesundheitlichen Probleme zu überwinden und frühzeitig wieder in den Arbeitsalltag einzutreten.

Als gesetzliche Vorgabe ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement im § 167 SGB IX verankert.

Lernergebnisse und Kompetenzen

▪ Sie kennen die jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und

der Landesarbeitsgerichte unter Berücksichtigung des Kirchenrechts.

▪ Sie haben im Praxisaustausch Hürden im BEM Verfahren kennengelernt.

▪ Sie lernen Handlungsoptionen bei Langzeiterkrankung kennen.

Details

Dozent:in

Yannick Günther, Seminarmanagement beim LVR-Inklusionsamt, Referent im Schwerbehindertenrecht ( BEM ).

ID

1031

Zielgruppe/n

Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen, Mitarbeitende der Diakonie Michaelshoven.

Termin

24.10.2024 
9-13 Uhr

Veranstaltungsort

Zentrale Diakonie Michaelshoven, Raum Köln,
Pfarrer-te Reh-Str. 1, 50999 Köln

Teilnehmerzahl

16

Kosten

Externe Teilnehmende:  30,00 €

Kontakt und Anmeldung

Stefan Baurichter 
Tel. 0221 9956-1112 
akademie@diakonie-michaelshoven.de

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