Blog der Diakonie Michaelshoven

Besondere Menschen aus Köln erzählen besondere Geschichten

Wir wollen Einblicke in außergewöhnliche Lebenswelten schaffen und euch die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen vorstellen, die bei uns leben und arbeiten. Außerdem stellen wir euch besondere Projekte vor, die helfen, die Lebensqualität dieser Menschen zu erhöhen.

Und es gibt immer mehr Menschen in Köln, die diese Unterstützung benötigen. Umso wichtiger ist es hinzuschauen und aktiv zu werden, indem ihr die Geschichten weitererzählt oder sogar ehrenamtlich helft. Nur so können wir näher zusammenrücken! Wir wünschen euch viel Spaß auf diesen Seiten und freuen uns auf euer Feedback.

Interview

Für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe - Team BTHG unterstützt die größte Transformation in der Eingliederungshilfe seit den 90ern

Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert das Behinderungsrecht und soll Menschen mit Behinderungen als leistungsberechtigte Personen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Jetzt sind die Einrichtungen aufgefordert, das Gesetz von der Theorie in die Praxis umzusetzen. Eleonora Nickel, Olga Kelniarz und Manuel von Gilsa bilden seit etwas über einem Jahr das Team BTHG und unterstützen dabei maßgeblich die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes innerhalb der Diakonie Michaelshoven Leben mit Behinderungen gGmbH sowie an der Schnittstelle zu den Kinder- und Jugendhilfen gGmbH. Bis 2025 soll der Prozess abgeschlossen sein. Das Team sammelt Informationen, liest sich in die Gesetze und Beschlüsse ein, koordiniert unzählige Arbeitskreise innerhalb der Eingliederungshilfe, steht im engen Austausch mit dem Leitungskreis und dem Fachdienst und verfasst die unterschiedlichen Fachkonzepte für die einzelnen Teilhabeangebote unter Beteiligung von Mitarbeitenden der Besonderen Wohnformen und der Ambulanten Hilfen.

Über 500 leistungsberechtigte Personen werden in den Besonderen Wohnformen und den Ambulanten Hilfen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie der „Leben mit Behinderungen“ betreut. Für sie wird das bisherige Fürsorgesystem zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Das bedeutet, dass die Leistungen für die leistungsberechtigten Personen nicht mehr länger institutions- sondern personenzentriert ausgerichtet sein werden und sich am persönlichen Bedarf des Einzelnen und nicht an den Angeboten für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen orientieren.

Was bedeutet die Umsetzung des BTHG praktisch?

Olga Kelniarz: Das Ziel ist, die leistungsberechtigten Personen weiterhin so gut wie möglich zu unterstützen und mit ihnen und für sie das erreichen, was sie brauchen. Es gilt, die Betreuungsqualität nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und die Chance zu nutzen, uns für verbesserte Rahmenbedingungen einzusetzen sowie Vorstellungen und Wünsche der leistungsberechtigten Personen und Mitarbeitenden z.B. bei der Planung von neuen Standorten zu berücksichtigen.  Dies erfolgt gerade für die geplanten Ersatzbauten auf dem Campus und die Neubauten am Standort Brühl.

Und das bedeutet für uns als Team, Gesetzestexte und Beschlüsse zu kennen, richtig einzuordnen und notwendige Informationen zusammenzutragen, uns mit Fach- und Raumkonzepten auseinanderzusetzen. Darüber hinaus gestalten wir diverse Arbeitskreise sowohl mit Mitarbeitenden als auch leistungsberechtigten Personen (bspw. Teilnahme an Bewohnerbeiratstreffen), um zu evaluieren, was die leistungsberechtigten Personen in unterschiedlicher Weise brauchen.

Eleonora Nickel: Wir haben z.B. eine Erhebung über Zusatzleistungen für alle leistungsberechtigten Personen der Besonderen Wohnformen durchgeführt mit dem Blick auf sämtliche Leistungen, die eine leistungsberechtigte Person über 24 Stunden am Tag benötigt.  Diese Leistungen werden aktuell im Rahmen der Pauschalfinanzierung ganzheitlich in der Regel durch alle Mitarbeitenden, die jeweils im Dienst sind, erbracht. Dies wird sich perspektivisch verändern.

Das BTHG sieht vor genau zu prüfen, was leistungsberechtigte Personen im Einzelfall benötigen und welche Qualifikation hierfür erforderlich ist – ob diese durch Mitarbeitende als Fachkraft erbracht werden oder es sich um eine unterstützende Assistenzleistung mit und ohne Pflegecharakter handelt. Die Frage einer erforderlichen Qualifikation und damit die Notwendigkeit eines beruflichen Abschlusses gewinnt damit zukünftig verstärkt an Bedeutung und wird die Dienst- und Einsatzplanung vor Ort verändern.

Entsprechend wird künftig der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe die Leistungen nicht mehr pauschal wie zurzeit noch nach Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen vergüten, sondern personenzentriert und bedarfsgerecht. Die Grundlage für die Leistungsbringung und deren angemessene Vergütung bildet weiterhin das BEI_NRW, welches zusammen mit einer qualitativ guten Dokumentation erbrachter Leistungen DIE grundlegende Stellschraube für die Finanzierung der Leistungen sein wird und damit sicherstellt, dass die leistungsberechtigten Personen die Leistung erhalten, die sie auch tatsächlich benötigen.

Manuel von Gilsa: Das BEI_NRW hat jetzt schon im Bereich der Besonderen Wohnformen wie der der Ambulanten Hilfen eine zentrale Bedeutung und wird in der größten Reform der Eingliederungshilfe zukünftig eine unverzichtbare Rolle einnehmen.

Wir als Team BTHG begleiten seit 2021 den Prozess inhaltlich, organisatorisch und strukturell. Es gibt bspw. jetzt schon die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen, die seit 2020 schon nicht mehr aus einer Hand des LVR gezahlt werden, sondern durch unterschiedliche Kostenträger finanziert werden. Zukünftig wird es eine neue Leistungssystematik für unsere pädagogischen und pflegerischen Leistungen geben, die weitaus differenzierter begründet, erbracht und dokumentiert werden müssen. Grundlage hierfür bilden die Fachkonzepte, in denen ALLE Leistungen, die in den Besonderen Wohnformen über 24 Stunden am Tag und in den ambulanten Hilfen bedarfsorientiert bis zu 24 Stunden am Tag erbracht werden, fachlich nachvollziehbar und transparent dargelegt werden müssen. Diese sind die Grundlage dafür, mit den Kostenträgern in die Verhandlungen gehen und eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen für die leistungsberechtigten Personen erwirken zu können.

Wie viele Konzepte müssen denn für die Eingliederungshilfe nun erstellt werden?

Olga Kelniarz: Wir entwickeln gerade ein allgemeingültiges Konzept für alle Leistungen der Eingliederungshilfe, welches zentrale Aussagen und Inhalte beinhaltet, die auf alle Bereiche der Besonderen Wohnformen und Ambulanten Hilfe zutreffen, wie z.B. unser Leit- und Menschenbild, Aspekte des Qualitätsmanagements, unserer Standards oder auch Positionierungen zu Kooperationen und zur Sozialraumarbeit. Für die Besonderen Wohnformen sind sechs Fachkonzepte in der Entwicklung (vier für die Behindertenhilfe und zwei für die Sozialpsychiatrie) und für die Ambulanten Hilfen drei Fachkonzepte (zwei für die Behindertenhilfe und eine für die Sozialpsychiatrie). Die Erarbeitung der jeweiligen Fachkonzepte findet unter Koordination des BTHG-Teams sowie aktiver Beteiligung von Leitung und Mitarbeitenden statt. Durch intensive Mitwirkung in Fachgremien erfolgt ein kontinuierlicher Abgleich im Trägervergleich.

Ändert sich wasfür die leistungsberechtigten Personen?

Olga Kelniarz: Die leistungsberechtigten Personen stehen längst im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir arbeiten bereits in allen Bereichen seit Jahren nach der Personenzentrierung, die allerdings im Rahmen des aktuellen Paradigmenwechsels einen noch zunehmend höheren Stellenwert einnehmen wird.

Gravierende Veränderungen werden sein:

  • von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung,
  • von der Fremd- zur Selbstbestimmung,
  • von der Betreuung zur Assistenz,
  • von der Defizitorientierung zur Ressourcenorientierung.

Damit entwickelt sich die Eingliederungshilfe aus dem historisch gewachsenen Fürsorgesystem heraus zu einem modernen Teilhaberecht, was zwangsläufig zu einer anderen Sichtweise und zu einer veränderten Haltung gegenüber den leistungsberechtigten Personen führt und sich positiv auf die leistungsberechtigten Personen auswirken wird. Hiervon wird ausgegangen, wissend, dass dieser Prozess trotz langjähriger und vielschichtiger Erfahrungen verbunden mit einem hohen Engagement auf der Mitarbeiterebene eine hohe Anforderung an alle unsere Mitarbeitenden stellen wird und intensiv – sensibel und verantwortlich – begleitet werden muss.

Manuel von Gilsa: Die Unterstützung der Mitarbeitenden muss auch auf fachlicher Ebene kontinuierlich weiter erfolgen, was die Dokumentation der erbrachten Leistungen für die plausible Darstellung weiterer Bedarfe in den BEI_NRW angeht. Die Bedarfe, die die leistungsberechtigten Personen haben, müssen weiterhin verbindlich bedient werden, um ihnen gerecht werden zu können. Das setzt jedoch voraus, dass diese im BEI_NRW nachvollziehbar beschrieben und sehr konkret beantragt werden. Nur, was beantragt ist, kann auch bewilligt werden. Was erbracht wird und im BEI_NRW nicht beschrieben ist, wird nicht finanziert. In der künftigen Umsetzung wird es Veränderungen geben, da sehr viel genauer geprüft wird, welche Leistungen die leistungsberechtigte Person konkret an individualisierter - also personenzentrierter Leistung - und an Vorhalteleistung - also strukturgebend - benötigt und vor allem auch, ob und welche Qualifikationen von Mitarbeitenden hierfür erforderlich sind.

Das BTHG betrifft die gesamte Eingliederungshilfe bundesweit. Tauschen Sie sich mit den weiteren Trägern aus?

Eleonora Nickel: Wir haben an vielen Strategieworkshops unseres Spitzenverbandes Diakonie RWL teilgenommen. Aktuell arbeiten wir in 6 Arbeitsgruppen des Spitzenverbandes zu Themen des BTHG mit.  Der Trägeraustausch auf Diakonieebene und die Klärung der noch offenen Fragen im Prozess stehen hier im Vordergrund.

Manuel von Gilsa: Wir stehen weiterhin im Austausch auch mit anderen Leistungserbringern in der Fachszene. Es haben sich in allen Regionen Trägerkonferenzen konstituiert, in denen ein reger Fachaustausch zu BTHG-relevanten Themen mit den daraus erwachsenen Chancen aber auch Problemstellungen, offenen Fragen und Risiken stattfindet. Hier sind wir gut vernetzt.

Im Austausch bspw. mit Bethel regional, der Lebenshilfe oder auch der Theodor-Fliedner-Stiftung wird schnell klar, dass wir alle vor derselben Herausforderung stehen, was die Umsetzung des Gesetzes und des Landesrahmenvertrages angeht und wir uns gegenseitig gut bereichern können. Wichtige Informationen jedweder Art werden in den monatlich BTHG-Konferenzen intern ausgetauscht und bewertet, inwieweit diese für uns jeweils relevant sind.

Was sind die nächsten Schritte?

Olga Kelniarz: Die Fachkonzepterstellung nimmt einen Großteil der Arbeit ein, allerdings nicht das Schreiben an sich, sondern die vielschichtige und intensive Vorarbeit. Um die einzelnen Fachkonzepte schreiben zu können, müssen wir zunächst vor allem umfassende Informationen einholen, Prozesse neu bewerten und auch neue Prozesse implementieren, Standards und angewandte Methoden überprüfen, um all‘ diese wichtigen Inhalte in den Konzepten nachvollziehbar und transparent einzuarbeiten.  Darüber hinaus bestehen weitere Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen der Pflege, Sozialraumarbeit, Personalbemessung und den Organisationsmodulen, worunter bspw. auch die Standortentwicklung gehört. Bei den verschiedenen Aufgaben müssen wir immer die aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Blick behalten. Schließlich muss alles bedacht und darf nichts vergessen werden, was in den zukünftigen Verhandlungen von Nachteil sein könnte. Jegliche Erarbeitungen bedürfen damit nach wie vor stets ständiger Überprüfungen und bedarfsgerechter Nachjustierungen sowie eines stetigen Abgleichs mit Fakten, die im bundesweiten BTHG-Prozess eine Rolle spielen. Eines der wesentlichen Ziele ist, nun auch verstärkt mit unterschiedlichen Methoden die leistungsberechtigten Personen als Experten in eigener Sache mehr einzubinden und in den Fachkonzepten präsent werden zu lassen.

Manuel von Gilsa: Wir bereiten außerdem die interne, bereits erwähnte BTHG-Konferenz vor, die seit August 2021 einmal monatlich stattfindet. Hier kommen regelmäßig Leitungsebene und Fachdienste zusammen, die sich gegenseitig über den aktuellen Stand informieren, fachlich austauschen und Entscheidungen über das jeweils weitere Vorgehen treffen. Unser Part ist, Informationen zu sammeln, zu bündeln, Entscheidungsvorlagen zu erarbeiten, zu organisieren und zu koordinieren, um den Gesamtprozess bestmöglich zu unterstützen. Die BTHG-Konferenz dient dazu, zentral die Inhalte des BTHG-Umstellungsprozesses zu steuern und auch spezifische Themen zu bearbeiten, zu denen wir situativ auch Gäste mit der entsprechenden Expertise einladen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung?

Eleonora Nickel: Die Herausforderungen bei den derzeitigen Fachkonzepterstellungen liegen darin, alle Details und Eventualitäten abzubilden, die aktuellen und perspektivischen Bedarfe unserer leistungsberechtigten Personen - nicht zuletzt auch aufgrund deren Alterungs- und Abbauprozesse - vollumfänglich zu berücksichtigen. Ziel ist, das breite Leistungsspektrum und die unterschiedlich ausgeprägten Anforderungen unserer leistungsberechtigten Personen mit den personellen Ressourcen und Qualifikationen aller Mitarbeitenden transparent und nachvollziehbar zu beschreiben. Erschwerend ist hierbei, dass der Kostenträger das BTHG für sich noch nicht final umgesetzt hat. Somit gibt es noch viele laufende Prozesse und ungeklärte Fragestellungen, die auf die weiteren Entwicklungen und Entscheidungen Einfluss nehmen. Der Prozess ist sehr langwierig, weil wir schon frühzeitig begonnen haben, uns mit den intensiven Vorarbeiten zu befassen, ohne abschließend zu wissen, ob und in welcher Form noch Anpassungen bis zur Umsetzung erfolgen müssen und wann wir zur Verhandlung aufgerufen werden.

Manuel von Gilsa: Deshalb machen wir uns jetzt schon Gedanken darüber, wie wir auf bestimmte Parameter reagieren könnten, die wir zu diesem Zeitpunkt noch flexibel und nachjustierbar handhaben müssen.

Ist die derzeitige Struktur hilfreich?

Ute Herbst: Es war genau die richtige Entscheidung im vergangenen Jahr, das BTHG-Team zur Unterstützung des komplexen Umstellungsprozesses an den Start zu bringen und mit den notwendigen Ressourcen für die wichtigen Koordinationsaufgaben auszustatten. Wir haben uns gefreut, dass alle 3 Mitarbeitenden aus dem Unternehmen erwachsen sind, die Chance zur internen Weiterentwicklung genutzt und sich auf der Grundlage ihrer langjährigen Erfahrungen an der Basis in den Bereichen der Besonderen Wohnformen und Ambulanten Hilfen kontinuierlich in das Bundesteilhabegesetz mit den vielfältigen Anforderungen eingearbeitet haben. So ist es möglich, den Prozess mit Mitarbeitenden, die bis vor kurzem noch das bedeutsame operative Basisgeschäft mitgestaltet haben und zudem erfahrene BEI_NRW_Schreiber:innen sind in enger Abstimmung mit der Leitungsebene, den Fachdiensten und der Verwaltung sowie unter größtmöglicher Beteiligung von Mitarbeitenden und leistungsberechtigten Personen strukturiert voran zu treiben. Hierdurch bedingt konnten wir im letzten Jahr richtig Fahrt aufnehmen und wegweisende Perspektiven für eine zukunftsorientierte Eingliederungshilfe entwickeln, von der am Ende Mitarbeitende wie leistungsberechtigte Personen gleichermaßen profitieren sollen. Unser Ziel ist, alle – Mitarbeitende wie leistungsberechtigte Personen -  im Prozess mitzunehmen und niemanden auf dem Weg zum Ziel zu verlieren. So freuen wir uns über jegliches Interesse und Engagement einer jeden Person, diesen wichtigen Prozess mitzugestalten.

Und wann wird der Prozess fertiggestellt sein?

Philipp Weyres: Der Landesrahmenvertrag NRW zur Umsetzung des BTHG wurde im Sommer 2019 unterschrieben. Bei der Ausgestaltung der praktischen Anwendung zwischen den Kostenträgern und den Verbänden der Leistungserbringer zeigt sich jedoch bis heute, dass es in Bezug auf wichtige Detailfragen keine konsentierten Antworten gibt. So fehlt es weiterhin an einer verabschiedeten Form zur Kalkulation der festgestellten Bedarfe, landeseinheitlichen Vergütungssätzen für die individuelle Leistungserbringung oder verbindlichen Vorgaben für Leitungs- und Verwaltungsschlüssel. Dadurch bedingt kann aktuell noch keine aussagekräftige wirtschaftliche Bewertung in Vorbereitung auf die anstehenden Verhandlungen erfolgen. Der Abschluss der inhaltlich-fachlichen Aufgaben, der damit verbundenen Bedarfsfeststellung und resultierenden Personalbemessung sind wichtige Verhandlungsparameter, die noch nicht vorliegen. Eine seriöse Aussage über Umsetzung der neuen Leistungssystematik in der Diakonie Michaelshoven kann aktuell nicht erfolgen. Theoretisch könnten wir ab Ende dieses Jahres „verhandlungsreif“ sein. Der Zeitpunkt der Verhandlung steht jedoch noch nicht fest und hängt davon ab, wie schnell sich die letzten offenen Fragen auf Verbands- und Kostenträgerebenen klären, um sich bestmöglich vorbereiten zu können. Der Implementierungsprozess des BTHG nach erfolgter Verhandlung endet jedoch nicht mit der verwaltungstechnischen Umsetzung und wird sich sicher noch einige Jahre hinziehen. An vielen Stellen müssen Arbeitsweisen neu gedacht und in den Alltag übergehen. Das ist eine spannende Herausforderung für alle Beteiligten, die gemeinsam gestaltet werden muss.

Eleonora Nickel ist Heilerziehungspflegerin, seit 2016 bei der Diakonie Michaelshoven und hat in der Wohngruppe Raben des Heilpädagogischen Zentrums auf dem Campus Michaelshoven gearbeitet, die Teil des TexLL-Projektes mit dem LVR war (TexLL bedeutet Trennung existenzsichernder Leistungen Leistungssystematik). Eleonora Nickel hat in der Vorzeit eine Weiterbildung zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen absolviert. Sie ist als Koordinatorin und Fachreferentin schwerpunktmäßig in der Leistungsabrechnung tätig und wirkt darüber hinaus aktiv bei allen anstehenden BTHG-Themen mit. Eleonora Nickel ist weiterhin mit einem Stellenanteil zusammen mit Frau Kelniarz als Beauftragte für die Medizinproduktesicherheit verantwortlich.

Olga Kelniarz hat 2010 ihre Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin im Berufskolleg Michaelshoven absolviert und arbeitete nach Abschluss des Anerkennungsjahres in der Außenwohngruppe Ampèrestraße des Heilpädagogischen Zentrums in Köln-Porz, wo sie zuletzt stellvertretende Wohngruppenleiterin war. Frau Kelniarz ist seit Mai 2021 als Fachreferentin für die Eingliederungshilfe tätig. Außerdem ist sie im Kompetenzteam BEI_NRW als Schreiberin für die Besonderen Wohnformen tätig. Ihr Schwerpunkt im BTHG-Team: Besondere Wohnformen. Sie ist ist zudem Beauftragte für Medizinproduktesicherheit.

Manuel von Gilsa hat 2003 in der Diakonie Michaelshoven begonnen und war zunächst im Verselbständigungsbereich des Markushauses und bis 2021 im Ambulant Betreuten Wohnen tätig. Manuel von Gilsa ist außerdem Projektleiter des Kompetenzzentrums Flucht, Migration und Behinderung und Mitarbeiter des Kommunalen Integrationsmanagement der Stadt Köln (KIM). Herr von Gilsa ist im Kompetenzteam BEI_NRW als Schreiber für den Ambulanten Bereich tätig. Seit Juli 2021 ist er als Fachreferent der Eingliederungshilfe tätig. Sein Schwerpunkt im BTHG-Team: Ambulant Betreutes Wohnen.

 

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