LTA-Antrag - Der Schlüssel zur beruflichen Reha
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX)
Der Gesetzgeber hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen nach einer Erkrankung, einem Unfall oder einer medizinischen Rehabilitation wieder ins Berufsleben zurückfinden können. Um eines der Angebote der beruflichen Rehabilitation im Berufsförderungswerk Köln wahrzunehmen, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX) stellen.
Zuständiger Kostenträger für LTA-Antrag
Zuständiger Kostenträger für LTA-Antrag
Wenn Sie mindestens 15 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und somit in die Rentenkasse eingezahlt haben, ist die Deutsche Rentenversicherung in der Regel Ihr richtiger Ansprechpartner für den LTA-Antrag. Die Unterlagen rund um die Antragsstellung finden Sie auf der Website bei der Deutschen Rentenversicherung.
Wenn Sie arbeitslos sind, kann Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter Ihr zuständiger Kostenträger für den LTA-Antrag sein.
Weitere Kostenträger, die für Sie in Frage kommen könnten, sind die Berufsgenossenschaft, der Landschaftsverband Rheinland oder die Bundeswehr.
Checkliste für LTA-Antrag
Der Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke hat eine Checkliste für den LTA-Antrag zur Verfügung gestellt, die es Ihnen erleichtert sich durch das Antragsverfahren zu navigieren. Welcher mögliche Rehaträger für Sie zuständig sein könnte, erfahren Sie auf dieser Seite des Bundesverbandes.
Stellen Sie den LTA-Antrag bei dem Träger, der nach diesen Angaben am wahrscheinlichsten für Sie zuständig ist. Dort wird der Antrag geprüft. Wenn der Rehaträger nicht für Sie zuständig ist, ist er dazu verpflichtet Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Sie werden darüber schriftlich informiert.
Ablehnung der Kostenzusage
Kontakt BFW
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Berufsförderungswerk Köln
Martinsweg 11
50999 Köln