Fortbildung „Arbeitsrecht – Neuregelungen im Mitarbeitendenvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht“

Für Führungskräfte und deren Handeln spielen die rechtlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Grundlegende Kenntnisse über die aktuelle Rechtssituation sind deshalb sinnvoll und notwendig. Die Kirchen haben ihr Mitbestimmungsrecht in Kirchengesetzen geregelt. Sie sehen die Bildung von Mitarbeitendenvertretungen vor, die den Betriebs- und Personalräten, unter Berücksichtigung der kirchlichen Besonderheiten, entsprechen. Die Mitarbeitendenvertretungen (MAV) und Betriebsräte (BR) nehmen die Mitbestimmung von Mitarbeitenden wahr.

In dieser Fortbildungsreihe erhalten Sie die für Ihre Arbeit relevanten Informationen zu ausgewählten Themen des Mitarbeitendenvertretungsrechts und Betriebsverfassungsrechts.

Lernergebnisse und Kompetenzen

  • Sie werden mit dem Mitarbeitendenvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht vertraut gemacht.

Details

Dozentin

Dr. Julia Christina König, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

ID

1005

Zielgruppe/n

Führungskräfte 

Termin

12.10.2026
9–12 Uhr

Veranstaltungsort

Zentrale Diakonie Michaelshoven, Raum Köln
Pfarrer-te Reh-Str. 1
50999 Köln

 

Teilnehmerzahl

15

Kosten

Externe Teilnehmende:  140,00 €