Hilfe für Opfer einer Straftat

Wir begleiten Sie beim Prozess

Sie wurden Opfer einer Straftat und müssen vor Gericht als Zeuge darüber aussagen?

Dies stellt vielleicht für Sie wie für viele andere Verletzte auch eine zusätzliche Belastung dar. Es bestehen häufig Unsicherheiten über den Ablauf des Strafverfahrens und über die Rechte und Pflichten als Opferzeuge. Seit dem 01. Januar 2017 hat jedes Opfer einer Straftat gemäß § 406g StPO das Recht auf eine psychosoziale Prozessbegleitung.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Die Begleitung umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren vor, während und nach der Hauptverhandlung. Die psychosozialen Prozessbegleiter informieren über den Ablauf und die Aufgaben der beteiligten Personen. Sie geben eine bessere Orientierung innerhalb der Abläufe im Strafverfahren, begleiten zu Vernehmungen, helfen bei der Bewältigung von Ängsten und Belastungen in Bezug auf das Strafverfahren. Sie betreuen während der Wartezeiten und dürfen während der gesamten Hauptverhandlung anwesend sein. Außerdem kann die psychosoziale Prozessbegleitung in enger Absprache mit der Nebenklagevertretung arbeiten und Sie an weitergehende Hilfen vermitteln.

Wann und wie kann ich sie in Anspruch nehmen?

Ein Anspruch auf eine kostenfreie Beiordnung besteht für Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten, Opfer von Stalking , Menschenhandel und Hasskriminalität. Insbesondere minderjährige oder besonders schutzbedürftige Personen sowie sonstige Betroffene, die ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können, können eine Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Sie selbst, der gesetzliche Vertreter oder ihr Rechtsbeistand der Nebenklage können einen formlosen Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Wenn eine Beiordnung erfolgt, werden die Kosten von der Staatskasse getragen.

Bei der Diakonie Michaelshoven gibt es zwei Mitarbeiterinnen, die als Psychosoziale Prozessbegleiterinnen zertifiziert sind. Beide haben die entsprechende Weiterbildung in 2017 erfolgreich abgeschlossen und sind vom Oberlandesgericht Köln offiziell anerkannt.

Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an!

Henrike Autenrieth

Diakonie Michaelshoven Kinder- und Jugendhilfen gGmbH

Pfarrer-Te-Reh Str. 250999 Köln