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Fortbildung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ in Köln
Rechtsfragen des BEM
Die Arbeitsanforderungen an Mitarbeitende steigen und somit wächst das Risiko gesundheitlicher Probleme. Hier ist der Arbeitgeber zunehmend gefragt, die Arbeitskraft seiner Mitarbeitenden zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM ) ist ein Lösungsansatz.
Sind Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig, können seitens des Arbeitgebers Leistungen oder Hilfen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements angeboten werden, die den Mitarbeitenden dabei unterstützen, seine gesundheitlichen Probleme zu überwinden und frühzeitig wieder in den Arbeitsalltag einzutreten.
Als gesetzliche Vorgabe ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement im § 167 SGB IX verankert.
Lernergebnisse und Kompetenzen
Sie kennen die jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte unter Berücksichtigung des Kirchenrechts.
Sie erarbeiten das Vorgehen bei Kündigungen während des BEM .
Sie diskutieren den Rahmen der „Zumutbarkeit“ für den Arbeitgeber bei der Einrichtung von Arbeitsmöglichkeiten.
Details
Dozent/in
Christoph Beyer, Jurist und Leiter des LVR-Fachbereichs Integrationsamt
ID
1031
Zielgruppe/n
Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen
Termine
29.01.2021
9:00–13:00 Uhr
Veranstaltungsort
Forum Michaelshoven
Pfarrer-te Reh-Str. 2,
50999 Köln
Teilnehmerzahl
15
Kosten
Externe Teilnehmer: 60,00 €
Interne Teilnehmer: 50,00 €
Bemerkung
In der Seminarreihe „Rechtsfragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ werden aktuelle Themen behandelt.
Kontakt und Anmeldung
Dr. Anette Hild-Berg
Tel. 0221 9956-1110, Fax 0221 9956-1900
akademie@diakonie-michaelshoven.de