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Fortbildung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“
Rechtsfragen des BEM
Die Arbeitsanforderungen an Mitarbeitende steigen und somit wächst das Risiko gesundheitlicher Probleme. Hier ist der Arbeitgeber zunehmend gefragt, die Arbeitskraft seiner Mitarbeitenden zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM ) ist ein Lösungsansatz.
Sind Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig, können seitens des Unternehmens Leistungen oder Hilfen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements angeboten werden, die den Mitarbeitenden dabei unterstützen, seine gesundheitlichen Probleme zu überwinden und frühzeitig wieder in den Arbeitsalltag einzutreten.
Als gesetzliche Vorgabe ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement im § 167 SGB IX verankert.
Lernergebnisse und Kompetenzen
- Sie kennen die jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte unter Berücksichtigung des Kirchenrechts.
- Sie erarbeiten das Vorgehen bei Kündigungen während des BEM .
- Sie diskutieren den Rahmen der „Zumutbarkeit“ für das Unternehmen bei der Einrichtung von Arbeitsmöglichkeiten.
Details
Dozent
Christoph Beyer, Jurist und Leiter des LVR-Fachbereichs Integrationsamt
ID
1031
Zielgruppe/n
Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen
Mitarbeitende der Diakonie Michaelshoven
Termin
10.08.2023
9–13 Uhr
Veranstaltungsort
Zentrale Diakonie Michaelshoven, Raum Köln
Pfarrer-te Reh-Str. 1, 50999 Köln
Teilnehmerzahl
16
Kosten
Externe Teilnehmende: 50,00 €
Interne Teilnehmende: 40,00 €
Bemerkung
In dieser Fortbildung werden aktuelle Themen behandelt.
Kontakt und Anmeldung
Mareike Stock
Tel. 0221 9956-1161
akademie@diakonie-michaelshoven.de