Fortbildung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“

Rechtsfragen des BEM

Die Arbeitsanforderungen an Mitarbeitende steigen und somit wächst das Risiko gesundheitlicher Probleme. Hier ist der Arbeitgeber zunehmend gefragt, die Ar­beitskraft seiner Mitarbeitenden zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Betriebliches Ein­gliederungsmanagement ( BEM ) ist ein Lösungsansatz.

Sind Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig, können seitens des Unter­nehmens Leistungen oder Hilfen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungs­managements angeboten werden, die den Mitarbeitenden dabei unterstützen, seine gesundheitlichen Probleme zu überwinden und frühzeitig wieder in den Arbeitsalltag einzutreten.

Als gesetzliche Vorgabe ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement im § 167 SGB IX verankert.

 

Lernergebnisse und Kompetenzen

  • Sie kennen die jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte unter Berück­sichtigung des Kirchenrechts.
  • Sie erarbeiten das Vorgehen bei Kündi­gungen während des BEM .
  • Sie diskutieren den Rahmen der „Zumut­barkeit“ für das Unternehmen bei der Einrichtung von Arbeitsmöglichkeiten.

Details

Dozent

Christoph Beyer, Jurist und Leiter des LVR-Fachbereichs Integrationsamt

ID

1031

Zielgruppe/n

Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen
Mitarbeitende der Diakonie Michaelshoven

Termin

10.08.2023
9–13 Uhr
 

Veranstaltungsort

Zentrale Diakonie Michaelshoven, Raum Köln
Pfarrer-te Reh-Str. 1, 50999 Köln

Teilnehmerzahl

16

Kosten

Externe Teilnehmende:    50,00 €
Interne Teilnehmende:     40,00 €

 

Bemerkung

In dieser Fortbildung werden aktuelle Themen behandelt.