Fortbildung „Reha-Pädagogik (1)“ in Köln

Pädagogische und didaktische Aspekte in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung

Die Fortbildung* ist ein zentraler Baustein für die Professionalisierung von Ausbilder:innen, speziell in Bezug auf heterogene Ausbildungsgruppen, die auch Menschen mit Behinderung umfassen. Sie sichert die Qualität der Ausbildung von Menschen mit Behinderung und trägt dem Inklusionsgedanken Rechnung.


*Die Fortbildung ist in Zusammenarbeit mit der Universität zu Köln konzipiert.

Lernergebnisse und Kompetenzen

  • Sie kennen die Grundlagen des Lernens, der Lernbeeinträchtigungen und Lern­störungen sowie der handlungsorien­tierten Methoden mit Haltung und Rollenverständnis.
  • Sie sind in der Lage, die Ausbildung und Förderplanung personenbezogen zu gestalten.
  • Sie können die bisherigen Lernerfah­rungen hinsichtlich der Beeinträchtigung berücksichtigen.
  • Sie sind in der Lage, positive Lernergeb­nisse zu fördern, Lernorte zu gestalten und zielgruppengerecht pädagogische, didaktische und methodische Aspekte des Lernens sowie den Inklusionsansatz zu berücksichtigen.
  • Sie sind im Stande, die eigene Arbeit zu reflektieren und professionell mit Bera­tungssituationen umzugehen.

Details

Dozentinnen

  • Lena Bergs, Dipl.-Psychologin

  • Marie Sophia Heide, Rehabilitationswissen­schaftlerin und wissenschaftliche Mitar­beiterin der Universität zu Köln

ID

1021

Zielgruppe/n

Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen
Mitarbeitende der Diakonie Michaelshoven
Mitarbeitende der beruflichen Rehabilitation

Termine

02.–04.05.2023            
9–17 Uhr

Veranstaltungsort

Zentrale Diakonie Michaelshoven, Raum Köln
Pfarrer-te Reh-Str. 1, 50999 Köln

Teilnehmerzahl

13

Kosten

Externe Teilnehmende:    540,00 €
Interne Teilnehmende:     520,00 €

 

Bemerkung

Die Fortbildungen mit der Kennzeichnung Reha-Pädagogik sind einzeln buchbar und können unter bestimmten Voraussetzungen Grundlage für ein Zertifikat der reha-pädagogischen Zusatzqualifizierung (ReZA)** sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei:

**Für alle im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42 m HwO tätigen Ausbilder ist diese Zusatzqualifizierung verpflichtend.