Fortbildung „Handlungsorientierte Ausbildung“

Die Grundlagen der Handlungsorientierung in der Ausbildung

Um die Berufsfähigkeit der Teilnehmer:innen herzustellen, ist es wichtig, erworbenes Wissen im beruflichen Handeln anzuwen­den und Erfahrungen zu sammeln. Im Mit­telpunkt des Bildungsprozesses steht die Vermittlung der Fachlichkeit – Fertigkeiten und Kenntnisse – gleichrangig neben der Förderung von Schlüsselkompetenzen.

Diese Art der Ausbildung nimmt Einfluss auf die Ausbildungsprozesse: Die didaktische Zielsetzung, die Organisation der Ausbildung und die Rahmenbedingungen werden am Leitgedanken „Herstellung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Teilnehmer:innen“ ausgerichtet.

Lernergebnisse und Kompetenzen

  • Sie kennen das Modell der vollständigen Handlung.
  • Sie wenden die handlungsorientierten Methoden und kreativen Techniken in der geeigneten Sozialform an.
  • Sie lernen wichtige digitale Lernformen und Technologien kennen.
  • Sie sind in der Lage, vor dem Hintergrund der Grundlagen des Lernens und der unterschiedlichen Lerntypen geeignete Lernprozesse zu initiieren.
  • Sie können die richtigen Rahmenbe­dingungen für eine zielgruppengerechte Ausbildung gestalten und individuell anpassen. Dabei berücksichtigen Sie die Lebenswelten, Lernerfahrungen und Lernbeeinträchtigungen.
  • Sie kennen Haltung und Rolle des/der Ausbilder:in und können Lerngruppen moderieren und steuern.
  • Sie reflektieren die Ausbildung in heterogenen Gruppen und unter behin­derungsspezifischen Anforderungen.

Details

Dozent/in

  • Walter Tjarks, Leitung der Fachdienste im Berufsförderungswerk Köln

ID

1017

Zielgruppe/n

Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen
Mitarbeitende der beruflichen Rehabilitation
Reha-Ausbilder:innen
Lehrende

Termine

12.–13.09.2024    (Modul 1)
04.–05.12.2024   (Modul 2)
jeweils 9–17 Uhr

 

Veranstaltungsort

rheingold salon, weißer Salon
Hohe Str. 160-168, 50667 Köln

Teilnehmerzahl

15

Kosten

Externe Teilnehmende:  650,00 €
 

 

Bemerkung

Die Fortbildung besteht aus zwei Modulen mit jeweils zwei Tagen. Die Teilnahme an allen vier Tagen ist verbindlich.