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Fragen und Antworten rund um das Thema Ehrenamt
Haben Sie Fragen zum ehrenamtlichen Engagement?
Uns ist wichtig, dass Sie Ihr neues Ehrenamt gut vorbereitet beginnen. Keiner wird bei uns „ins kalte Wasser“ geworfen. Deshalb führen wir vorab mit Ihnen ausführliche Gespräche. Und Sie erhalten eine dem Aufgabenfeld angemessene Einarbeitung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um das Ehrenamt.
Häufig gestellte Fragen zum Ehrenamt
Sie überlegen, sich ehrenamtlich zu engagieren? Doch Sie haben noch Fragen zu einzelnen Punkten? Hier geben wir Ihnen Antworten auf ein paar grundlegende Fragen. Melden Sie sich bei uns, falls Sie noch mehr erfahren möchten!
Fragen rund um das Thema Ehrenamt:
Ja. Als ehrenamtlicher Mitarbeiter bei uns sind Sie während Sie Ihr Engagement ausüben sowohl haftpflicht- als auch unfallversichert. Dies gilt auch für den Weg zu Ihrem Einsatzort und für den Nachhauseweg.
Ja! Als ehrenamtlicher Mitarbeiter können Sie sich selbstverständlich zunächst einen Eindruck über die Situation vor Ort verschaffen. Indem Sie einfach zuschauen oder mitmachen. Wenn die Aufgabe nicht Ihren Vorstellungen entspricht, wird Ihr Ansprechpartner gemeinsam mit Ihnen ein neues Tätigkeitsfeld finden.
Sie selbst entscheiden als ehrenamtlicher Mitarbeiter, wie lange Sie Ihre Tätigkeit ausüben möchten. Wichtig ist uns, dass Sie uns rechtzeitig ankündigen, falls Sie Ihr Engagement beenden wollen. Damit sich alle Beteiligten darauf einstellen können.
Jeder ehrenamtliche Mitarbeiter erhält auf Wunsch eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit: Den Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen „Füreinander – Miteinander – Engagiert im sozialen Ehrenamt“. Dieser dokumentiert und würdigt ehrenamtliche Arbeit in NRW. Der Nachweis bescheinigt die Art und Dauer Ihres Engagements. Und auch die Fähigkeiten, die Sie im Laufe des Engagements erworben haben.
Auch wenn Sie bei der Arbeitsagentur als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind, können Sie ein Ehrenamt ausüben. Erst wenn Sie mehr als 15 Stunden in der Woche ehrenamtlich aktiv sind, müssen Sie der Arbeitsagentur die ehrenamtliche Tätigkeit melden.