Hinweisgeberschutzgesetz

Im Juli 2023 trat in Deutschland mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein neues Gesetz in Kraft, welches die Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie darstellt. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden.

Wir als Diakonie Michaelshoven sind stets darum bemüht, in unseren Gesellschaften und Einrichtungen eine Kultur der Transparenz zu fördern, sowie ethische und gesetzliche Normen einzuhalten. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hiermit ein professionelles System zur Verfügung, mit welchem Sie Verstöße datenschutzsicher und bei Bedarf anonym melden können.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie zum Nachlesen hier.

Zum Meldesystem

Durch das Klicken auf den untenstehenden Button werden Sie direkt zu dem Meldesystem weitergeleitet und erhalten auf der Startseite zunächst eine Reihe von weiteren Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie eine kurze Anleitung zur Einreichung Ihrer Meldung.

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