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Fortbildung „Durchsetzung von Sozialleistungen“
Abgelehnt – Widerspruch: Sozialleistungen effizient durchsetzen
In der individuellen Beratung und Unterstützung von Klienten nimmt der Kontakt zu Behörden einen immer größer werdenden Raum ein. Die Hilfe für Menschen mit Behinderung, und hier besonders die Leistungen des Betreuten Wohnens, können sich häufig nicht mehr allein darauf beschränken, die notwendigen Sozialleistungen zu beantragen und die Klienten durch die Verfahren zu begleiten.
Vielmehr rückt immer mehr in den Fokus, die Rechte der Klienten zu wahren, indem gegen ablehnende Bescheide Widerspruch eingelegt wird. Hierzu ist es wichtig zu erkennen, dass ergangene Bescheide falsch oder unvollständig sind, so dass gegen diese Rechtsmittel eingelegt werden können/müssen.
Lernergebnisse und Kompetenzen
- Sie kennen sozialrechtliches Basiswissen im Bereich des Betreuten Wohnens und des Hilfeplanverfahrens.
- Sie sind in der Lage, die richtigen Rechtsmittel zu wählen und Ansprüche durchzusetzen.
- Sie haben an praktischen Beispielen mithilfe von Mustertexten, z. B. zu Widersprüchen, Überprüfungsanträgen und Klagen, die praktische Umsetzung geübt.
Details
Dozent
Tim Urmersbach, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
ID
1044
Zielgruppe/n
Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen
Mitarbeitende der Diakonie Michaelshoven
Mitarbeitende der Behindertenhilfe
Termine
15.06.2023
9–13 Uhr
Veranstaltungsort
Zentrale Diakonie Michaelshoven, Raum Köln
Pfarrer-te Reh-Str. 1
50999 Köln
Teilnehmerzahl
20
Kosten
Externe Teilnehmende: 70,00 €
Interne Teilnehmende: 60,00 €
Kontakt und Anmeldung
Mareike Stock
Tel. 0221 9956-1161
akademie@diakonie-michaelshoven.de