Fortbildung „Durchsetzung von Sozialleistungen“

Abgelehnt – Widerspruch: Sozialleistungen effizient durchsetzen

In der individuellen Beratung und Unter­stützung von Klienten nimmt der Kontakt zu Behörden einen immer größer wer­denden Raum ein. Die Hilfe für Menschen mit Behinderung, und hier besonders die Leistungen des Betreuten Wohnens, können sich häufig nicht mehr allein darauf beschränken, die notwendigen Sozialleis­tungen zu beantragen und die Klienten durch die Verfahren zu begleiten.

Vielmehr rückt immer mehr in den Fokus, die Rechte der Klienten zu wahren, indem gegen ablehnende Bescheide Widerspruch einge­legt wird. Hierzu ist es wichtig zu erkennen, dass ergangene Bescheide falsch oder unvollständig sind, so dass gegen diese Rechtsmittel eingelegt werden können/müssen.

Lernergebnisse und Kompetenzen

  • Sie kennen sozialrechtliches Basiswissen im Bereich des Betreuten Wohnens und des Hilfeplanverfahrens.
  • Sie sind in der Lage, die richtigen Rechts­mittel zu wählen und Ansprüche durchzu­setzen.
  • Sie haben an praktischen Beispielen mithilfe von Mustertexten, z. B. zu Widersprüchen, Überprüfungsanträgen und Klagen, die praktische Umsetzung geübt.

Details

Dozent

Tim Urmersbach, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

ID

1044

Zielgruppe/n

Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen
Mitarbeitende der Diakonie Michaelshoven
Mitarbeitende der Behindertenhilfe

Termine

15.06.2023                  
9–13 Uhr

Veranstaltungsort

Zentrale Diakonie Michaelshoven, Raum Köln
Pfarrer-te Reh-Str. 1
50999 Köln

Teilnehmerzahl

20

Kosten

Externe Teilnehmende:    70,00 €
Interne Teilnehmende:    60,00 €