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Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Im Juli 2023 trat in Deutschland mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein neues Gesetz in Kraft, welches die Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie darstellt. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. In 2024 folgte das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG).
Wir als Diakonie Michaelshoven sind stets darum bemüht, in unseren Gesellschaften und Einrichtungen eine Kultur der Transparenz zu fördern, sowie ethische und gesetzliche Normen einzuhalten. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hiermit ein professionelles System zur Verfügung, mit welchem Sie Verstöße gegen diese beiden Gesetze datenschutzsicher und bei Bedarf anonym melden können.
Downloads zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Datei herunterladen: Grundsatzerklärung der Diakonie Michaelshoven zur Achtung der Menschenrechte
- Datei herunterladen: Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren
- Datei herunterladen: Verhaltenskodex für Lieferanten
- Datei herunterladen: Lieferkettensorgfaltspflichtenbericht 2024, erstellt im: April 2025, veröffentlicht am: 31.12.2025