Inklusionsstärkungsgesetz NRW – Diakonie Michaelshoven bemängelt wenig konkrete Verbesserungen!


Als erstes Bundesland setzt Nordrhein-Westfalen mit dem in der vergangenen Woche  – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – verabschiedeten Inklusionsstärkungsgesetz die UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht um.

Zu den konkreten Verbesserungen gehört zum Beispiel mehr Unterstützung bei Wahlen, um Menschen mit Behinderungen politische Partizipation zu ermöglichen. Sehbehinderte und blinde Menschen bekommen einen Rechtsanspruch, durch Wahlschablonen ihr Wahlrecht selbstständig und unabhängig von fremder Hilfe wahrzunehmen. Auch Menschen mit Behinderung, die unter vollständiger Betreuung stehen und bislang vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sollen künftig bei Kommunal- und Landtagswahlen ihre Stimme abgeben können. Das ist ein echter Fortschritt.

Außerdem werden die Kommunen verpflichtet, Wahlmitteilungen in Leichter Sprache zu verschicken. Hörbeeinträchtigte Mütter und Väter haben künftig bei Elternsprechtagen und Elternabenden in Schulen und Kitas das Recht auf Unterstützung durch Gebärdendolmetscher. Und das Prinzip der „Hilfen aus einer Hand“ wird im Inklusionsstärkungsgesetz endlich festgeschrieben.

Diese Verbesserungen werden von der Diakonie Michaelshoven ausdrücklich begrüßt. Dennoch bewirkt das neue Gesetz nach Ansicht der Diakonie Michaelshoven keine große Veränderungen in Richtung Teilhabe, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.

„Das Gesetz geht bedauerlicherweise an vielen Stellen nicht über Absichtserklärungen und „Soll“-Bestimmungen hinaus“, so Wolfgang Schmidt, Geschäftsführer der Diakonie Michaelshoven, „als der damalige Sozialminister Guntram Schneider das Inklusionsstärkungsgesetz ankündigte, sprach er davon, dass das Land NRW jährliche Kosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro dafür veranschlage. Genaue Angaben zu den tatsächlichen Kosten, die mit dem Inklusionsstärkungsgesetz verbunden sind, liegen jedoch gar nicht vor.“

Deshalb bleibt nach Ansicht der Diakonie Michaelshoven abzuwarten, wie sich die Umsetzung der Rechte von Menschen mit einer Behinderung im Kontext des geplanten Bundesteilhabegesetz in NRW in den nächsten Jahren weiter konkretisiert.