Fortbildung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“

Rechtsfragen des BEM

Die Arbeitsanforderungen an Mitarbeitende steigen und somit wächst das Risiko gesundheitlicher Probleme. Hier ist der Arbeitgeber zunehmend gefragt, die Arbeitskraft seiner Mitarbeitenden zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Lösungsansatz.

Sind Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig, können seitens des Unternehmens Leistungen oder Hilfen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements angeboten werden, die den Mitarbeitenden dabei unterstützen, seine gesundheitlichen Probleme zu überwinden und frühzeitig wieder in den Arbeitsalltag einzutreten.

Als gesetzliche Vorgabe ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement im § 167 SGB IX verankert.

 

Lernergebnisse und Kompetenzen

  • Sie kennen die jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte unter Berück­sichtigung des Kirchenrechts.
  • Sie erarbeiten das Vorgehen bei Kündi­gungen während des BEM.
  • Sie diskutieren den Rahmen der „Zumut­barkeit“ für das Unternehmen bei der Einrichtung von Arbeitsmöglichkeiten.

Details

Dozent

  • Yannick Günther

ID

1031

Zielgruppe/n

Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen
Mitarbeitende der Diakonie Michaelshoven

Termin

09.10.2026
9–13 Uhr
 

Veranstaltungsort

Seminarraum Akademie
Michaelshovener Straße 10
50999 Köln

Teilnehmerzahl

15

Kosten

Externe Teilnehmende:    50,00 €

 

Bemerkung

In dieser Fortbildung werden aktuelle Themen behandelt.