Interview

Gemeinsam die "Digitale Teilhabe" für Menschen mit Behinderungen voranbringen

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Frage nach der Teilhabe und Partizipation für Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung. Ein entscheidendes Projekt, das diese Themen in den Fokus rückt, ist der Umstellungsprozess des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in der Leben mit Behinderungen (LmB).

In mehreren inklusiven Arbeitskreisen wurden verschiedene Themen bearbeitet, unter anderem die „Digitale Teilhabe“. Dabei wurde gemeinsam erörtert, welche Bedarfe die Leistungsberechtigten haben und es wurden gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet und festgehalten. Matthias Weilandt, Mitglied der Geschäftsführung der LmB, erklärt am Beispiel des Arbeitskreises „Digitale Teilhabe“ wie vorgegangen wurde, und welche gesellschaftliche Relevanz das Thema hat.

Herr Weilandt, was ist das Ziel der Arbeitskreise und wie helfen sie bei der Partizipation und Teilhabe?

Die Arbeitskreise wollen den Umstellungsprozess des BTHG gemeinsam mit unseren Leistungsberechtigten und Mitarbeitenden gestalten. Durch die Ergebnisse der Arbeitskreise können wir die Zukunft mitgestalten. Das bedeutet, dass die Arbeitskreise Einfluss auf die Entwicklungen nehmen können.

Drei inklusive Arbeitskreise wurden dabei gebildet, bestehend aus Menschen mit Beeinträchtigungen und Mitarbeitenden der Leben mit Behinderungen (LmB). Im Arbeitskreis „digitale Teilhabe“ bringt zudem das Team des PIKSL-Labors ihre Expertise zur "digitalen Teilhabe" mit ein.

Die Teilnehmenden des Arbeitskreises „digitale Teilhabe“ können zu diesem Prozess entscheidend beitragen, da sie aus unterschiedlichen Perspektiven die Bedarfe und Notwendigkeiten formulieren können. Im Arbeitskreis sind Vertreter der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrie aus unterschiedlichen Bereichen der LmB vertreten, die die Erfahrungen und Erforderlichkeiten für alle Arbeitsfelder überprüfen bzw. entwickeln.

Was wird im Arbeitskreis "digitale Teilhabe" behandelt und welche Ziele gibt es? Was bedeutet die digitale Teilhabe in der LmB?

Der Arbeitskreis "digitale Teilhabe" hat sich mit zwei Hauptfragen beschäftigt. Erstens: Was ist "digitale Teilhabe" in der LmB und welche Chancen bietet die digitale Teilhabe für die Leistungsberechtigten? Dabei wurde der Begriff definiert, die aktuelle Situation ermittelt, die gesetzliche Grundlage sowie Fachartikel zum Thema geteilt.

Zweitens: Wo brauchen wir "digitale Teilhabe" in der LmB und wovon profitieren die Leitungsberechtigten von digitaler Teilhabe?

Hier wurde ein fachlicher Austausch durchgeführt, um die Bedarfe und Notwendigkeiten im Bereich des alltäglichen Lebens der Leistungsberechtigten, aber auch in Ihrer Umwelt zu ermitteln. Dabei wurden viele Fragen behandelt, bewertet und dokumentiert, zum Beispiel die Nutzung von Tablets oder Smartphones für Mitarbeitende in der Betreuungsarbeit, die Dokumentation von Assistenzleistungen, die Gestaltung barrierearmer Internetseiten und die Möglichkeiten der digitalen Teilhabe im Sozialraum.

Der Arbeitskreis war inklusiv gestaltet, um die Erfahrungen der Leistungsberechtigten mit unterschiedlichen Hintergründen einzubringen. Es wurden verschiedene Methoden der Zusammenarbeit genutzt, darunter auch digitale Umfragen bspw. mit Forms oder Mentimeter. Moderatorinnen und Moderatoren mit kognitiven Beeinträchtigungen leiteten einige Termine, und Leistungsberechtigte übernahmen Rollen wie der des Zeitwächters oder Regelwächters. Begleitend wurde eine Wissensdatenbank über Teams eingerichtet, bei der Mitarbeitende und Leistungsberechtigte Zugriff haben und Daten bearbeiten und teilen können. Meinungsbilder und Entscheidungen wurden gemeinsam gefunden. Dabei wurde schnell deutlich, dass Leistungsberechtigte digitale Kompetenzen bei einem niedrigschwelligen Zugang zu Medien, aber auch bei hohen Anforderungen am Zugang zu Medien nutzen und ausbilden können.

Aus den ermittelten Bedarfe und Notwendigkeiten wurden Leistungen abgeleitet, die für eine anschließende Verpreislichung der Leistungen im BTHG-Umstellungsprozess dienen.

Gemeinsam für die digitale Teilhabe! Mitarbeitende und Leistungsberechtigte bei einem Treffen des Arbeitskreises im PIKSL Labor Köln.

Welche Bedeutung hat die Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen für die Teilhabe in der Gesellschaft?

Das Konzept der digitalen Teilhabe bezieht sich darauf, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem sozialen oder ökonomischen Hintergrund, Zugang zu digitalen Technologien haben sollten und in der Lage sein sollten, diese effektiv zu nutzen. Digitale Teilhabe bedeutet also, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, digitale Geräte und Anwendungen zu nutzen, um sich zu informieren, zu kommunizieren, zu lernen, zu arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Um digitale Teilhabe zu fördern, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Dazu gehört zum Beispiel der Ausbau der digitalen Infrastruktur, insbesondere in ländlichen Regionen oder in ärmeren Stadtteilen. Auch die Förderung der digitalen Kompetenz, zum Beispiel durch Schulungen und Fortbildungen, kann dazu beitragen, dass alle Menschen in der Lage sind, digitale Technologien effektiv zu nutzen. Hier setzt auch das Projekt „Internet für alle“ der LmB an, welches Leistungsberechtigte und Mitarbeitende in der digitalen Kompetenz schult.

Darüber hinaus können staatliche Stellen und Organisationen durch gezielte Maßnahmen dazu beitragen, digitale Teilhabe zu fördern. Beispiele hierfür sind die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Netzwerken, die Bereitstellung von digitalen Endgeräten oder auch die Förderung von Projekten, die darauf abzielen, digitale Technologien für bestimmte Zielgruppen zugänglicher zu machen.

Insgesamt ist die Förderung der digitalen Teilhabe eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, um sicherzustellen, dass alle Menschen die Chancen und Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft nutzen können.

Wie wurden die Ergebnisse der Arbeitskreise weiterbearbeitet?

Die Ergebnisse der Arbeitskreise wurden am 18. August zusammengetragen und bei einer Abschlussveranstaltung am 12. September in der Erzengel-Michael-Kirche vorgestellt. Das BTHG Team und wichtige Funktionsträger im BTHG Umstellungsprozess waren in allen Arbeitskreisen vertreten, dadurch fließen die Ergebnisse direkt in den Umstellungsprozess mit ein, wie unter anderem in die Konzeptarbeit, in das Personalmanagement, Qualitätsmanagement und in den Sozialraum.

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